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Wer als Onlineshop-Betreiber für die Zahlung mit Kreditkarte Gebühren vom Kunden erhebt, muss dafür mindestens eine kostenfreie Zahlmöglichkeit anbieten. Viele Shops – so auch die Deutsche Bahn Tochter DB Vertrieb – setzen dabei auf die Zahlung per „Sofortüberweisung“, die die DB Vertrieb GmbH neben der Kreditkartenzahlung für 12,90 Euro als einzige kostenfreie Zahlart anbietet.

Dies hat das Landgericht Frankfurt Ende Juni 2015 nun untersagt. Begründet wurde das Urteil damit, dass Sofortüberweisung kein zumutbares und gängiges Zahlungsmittel ist, da der Kunde sensible Kontozugangsdaten wie Pin und TAN preisgeben und in den Abruf weiterer Kontoinformationen einwilligen muss. Da das auf der Seite der Onlineshop-Betreiber geschieht, bestehe beim Kunden Bedenken bzgl. Datensicherheit und Missbrauch, was ihm nicht zuzumuten sei.

Das Urteil ist bisher zwar noch nicht rechtskräftig, genauso wenig ist klar, ob die DB Vertriebs GmbH in Revision geht, allerdings habe ich mich bei der Diskussion gefragt, warum man dem Kunden überhaupt zusätzliche Gebühren in Rechnung
stellen will.

Aus Händlersicht ist die Erhebung von zusätzlichen Gebühren verständlich, zahlen sie doch selbst teilweise hohe Gebühren an die Kreditkartenausgebende Bank, Paypal und Co.. Das Problem für Onlineshop-Betreiber ist, dass die Kunden es nicht gewohnt sind, zusätzliche Gebühren zu zahlen. Weder beim „Offline“-Kauf noch beim Online-Kauf. Oder wurden sie im stationären Handel schon mal um eine zusätzliche Gebühr gebeten, wenn Sie das Geld nicht bar auf den Tisch legen konnten? Vermutlich nicht und das hat den einfachen Grund, weil Sie dann vermutlich ohne die Ware wieder gehen würden. Genauso erwartet der Kunde das auch online. Hat er sich für einen Kauf entschieden, ist die Auswahl der Zahlart meistens der letzte Schritt vor dem eigentlichen Abschluss. Gerade die Deutschen können aus einer Vielzahl an Zahlmöglichkeiten wählen, ohne, dass zusätzliche Gebühren erhoben werden. Wer dennoch welche verlangt, schadet seiner Conversion und muss damit rechnen, dass die Kunden an dieser Stelle abspringen und den Shop verlassen.

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